| Intervenierende haben in einem Treffen hervorgehoben, das am Samstag in Brüssel bezüglich der Saharafrage die marokkanische Initiative bezüglich der Verhandlung eines Autonomiestatuts in der Sahararegion als Rahmen für die politische Beilegung der Saharafrage und als Ausweg von der momentanen Sackgasse organisiert wurde, und dies im Licht der letzten Resolution des Sicherheitsrates der Organisation der vereinten Nationen. Fortsetzung... |
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| Das Projekt der Autonomie „die alleinige gerechte und realistische Lösung“
Das Autonomieprojekt in den Sudprovinzen des Königreichs, dem « die Gesamtheit der Sahraouis beigestimmt haben, ist die alleinige gerechte und realistische Lösung » für die Saharafrage, hat Frau Hajbouha Zoubeir, Mitgliedin des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten (CORCAS) und Präsidentin der marokkanischen Gesellschaft der Entwicklungsunternehmerinnen (AMFED) in Laâyoune, versichert.
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|  Roland De Vivier: Marokko hat ein „deutliches und komplettes“ Projekt unterbreitet
Die marokkanische Initiative zur Verhandlung eines Autonomiestatuts in der Sahararegion ist „ein deutliches und komplettes Projekt ", hat, am Mittwoch, der Präsident der Kommission für auswärtige Beziehungen und für Verteidigung des belgischen Senats, Herr Roelants du Vivier François, unterstrichen.
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|  Dr. Maouelainin: die Autonomie ist ein Teil eines globalen sozialen Projektes, das seine Majestät der König in Gang gebracht hat
Die marokkanische Initiative zur Verhandlung eines Autonomiestatuts in der Sahararegion ist ein Couragevorschlag, der den Aspirationen der Sahraouibevölkerung entspricht, hat Herr Maouelainin Maouelainin Ben Khalihenna, Generalsekretär des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten (CORCAS) versichert.
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|  Der Generalsekretär des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten (CORCAS), Dr. Maouelainin Maouelainin Ben Khalihenna, hat, am Mittwoch, den 25. April, eine Ansprache im Beisein der Kommission für auswärtige Beziehungen und für Verteidigung des belgischen Senats vorgetragen, deren Inhalt folgendermaßen lautet:
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